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Amtliche Kontrollen in Schlachtbetrieben und bei Hausschlachtungen

Wer in einem gewerblichen Schlachthof oder außerhalb eines gewerblichen Schlachthofes Tiere (Rinder, Schweine, Schafe/Ziegen) schlachten will, muß diese zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung anmelden. Die Anmeldung muß mindestens drei Werktage im Voraus über die Mailadresse: vetamt@staedteregion-aachen.de  und zusätzlich beim Fleischbeschautierarzt/-tierärztin erfolgen.
Für die Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene (Schlachttieruntersuchung und Fleischbeschau) werden Gebühren erhoben. Die Gebührenübersicht findet sich im entsprechenden Fenster auf dieser Seite (Download).

Für alle Schlachttiere muß vom verantwortlichen Erzeuger (Landwirt / Lebensmittelunternehmer) eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Standarderklärung zur Lebensmittelketteninformation vorgelegt werden. Diese muß vor der Schlachtung ausgestellt werden und das Schlachttier begleiten. Ohne vollständig ausgefüllte und unterschriebene Standarderklärung ist eine Schlachtung nicht erlaubt.
Das Formular Standarderklärung findet sich im entsprechenden Fenster auf dieser Seite (Download).