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Heizölverbraucheranlagen

Bei einer Heizölverbraucheranlage handelt es sich um eine sogenannte Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Für den Betrieb dieser Anlagen gibt es zahlreiche Vorschriften, die zum Schutz der Gewässer und des Bodens vor Verunreinigung festgesetzt worden sind.

Diese Vorschriften enthalten Regelungen über

  • die Grundsatzanforderungen, wie zum Beispiel die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen,
  • Prüf- und Fachbetriebspflichten von Heizölverbraucheranlagen,
  • Pflichten der Betreiber beim Betrieb der Anlage,
  • Besondere Pflichten der Betreiber und der Lieferanten beim Befüllen.

Viele Versicherungsgesellschaften lehnen bei einem Ölunfall die Haftung ab, wenn die Anlage nicht allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. In diesen Fällen müssen die Kosten, die zum Beispiel bei einem Befüllschaden entstehen, von den Betreibern der Anlage übernommen werden.

Zur Vorsorge, sollten Sie als Betreiber oder Betreiberin

  • sich regelmäßig davon überzeugen, dass kein Heizöl aus der Anlage austritt,
  • Grenzwertgeber alter Bauart gegen neue austauschen lassen,
  • nach § 62 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zertifizierte Fachbetriebe damit beauftragen, in regelmäßigen Abständen ihr Anlage zu überprüfen und alle erforderlichen Arbeiten an den Anlagen auszuführen,
  • bei jeder Befüllung der Tanks dabei sein und
  • Mängel an der Anlage unverzüglich durch einen zertifizierten Fachbetrieb beheben lassen.

Weitergehende Informationen dazu erhalten Sie im Informationsblatt des Bundesumweltministeriums über den Betrieb von Heizöltanks. Hier wird auch auf die Anzeigepflicht nach § 40 AwSV hingewiesen:  Wenn Sie Ihre Heizölverbraucheranlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dieses Vorhaben der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzeigen.

Zur Vereinfachung dieser Anzeige können Sie das hier eingestellte Formular benutzen.

 

Die zuständigen Ansprechpartner aus dem technischen Bereich sind:

-in den Städten Alsdorf, Baesweiler, Monschau

Herr Achim Jeske
Tel: +49 241 5198-7060
Fax: +49 241 5198-87060
achim.jeske@staedteregion-aachen.de

-in den Städten Eschweiler, Stolberg und Würselen

Frau Kathrin Welle
Tel: +49 241 5198-7067
Fax: +49 241 5198-87067
kathrin.welle@staedteregion-aachen.de

-in den Städten Herzogenrath sowie den Gemeinden Roetgen und Simmerath

Frau Sabine Neitzel
Tel: +49 241 5198-7027
Fax: +49 241 5198-87027
sabine.neitzel@staedteregion-aachen.de