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Nur Ärzte und Heilpraktiker dürfen diese Methode anwenden

In letzter Zeit werben Kosmetiker vermehrt mit der Anwendung eines sogenannten Hyaluron-Pens. Hierbei wird Hyaluron mittels eines speziellen Geräts mit hoher Geschwindigkeit in die Haut „geschossen“. Angeblich ohne Schmerzen und ohne Nadel sollen Lippen aufgespritzt und sogar tiefere Falten aufgepolstert werden. Das Gesundheitsamt warnt vor unüberlegter Anwendung des Hyaluron-Pens. Es drohen gesundheitliche Schäden bei nicht fachgerechter Anwendung.

Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen weist in Übereinstimmung mit dem Landesministerium für Gesundheit darauf hin, dass nicht nur die Unterspritzung der Haut mittels Kanüle, sondern auch die Anwendung von Hyaluron-Pens unter die Ausübung der Heilkunde zu fassen ist und ausschließlich von Ärzten und Inhabern einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis angeboten werden darf. Kosmetikern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist die Anwendung des Hyaluron-Pens untersagt.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Gube, erläutert den Hintergrund: „Für die Anwendung des Hyaluron-Pens sind ärztliche bzw. heilkundliche Fachkenntnisse erforderlich. Der Patientenschutz erfordert es daher, dessen Anwendung zu beschränken.“

Kosmetiker, die den Hyaluron-Pen ohne Erlaubnis bei Kunden einsetzen, machen sich gegebenenfalls strafbar. Das Gesundheitsamt wird die Strafverfolgungsbehörden informieren, sofern im Rahmen der Überwachungstätigkeit der unerlaubte Einsatz eines Hyaluron-Pens bekannt werden sollte.

Kontakt

Medizinalaufsicht
Trierer Straße 1
52078 Aachen