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Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 26.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 27.06.2024 in Kraft. Mit der Gesetzesänderung wird u.a. die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit ermöglicht und die Aufenthaltszeit auf fünf Jahre verkürzt. 

Bis zum 26.06.2024 erfolgen Einbürgerungen weiterhin nach den aktuellen gültigen Vorschriften.

Weitere Informationen können Sie unter der Dienstleistung nachlesen.
 

Zuständige Behörde für im Ausland lebende Antragsteller

Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.